Die Wiederverheiratung Geschiedener
Nach dem Gesetz des Mose kann eine Ehefrau, der ein Scheidebrief ausgehändigt wurde und die somit rechtskräftig geschieden ist, wieder heiraten (5.Mose 24:1,2).
Die Worte unseres Herrn Jesus Christus in Matthäus 5:31,32 lassen einem
Missbrauch dieser Vorschrift, die Frau nämlich ohne triftigen Grund zu
entlassen, keinen Raum mehr: »Auch ist geboten worden: Wer seine Frau entlässt,
gebe ihr eine Scheidungsurkunde! Ich aber sage euch: Jeder, der seine Frau entlässt
- mit Ausnahme im Fall der Hurerei -, macht sie zu einer, deren Ehe gebrochen
wird; und wenn jemand eine Entlassene heiratet, bricht er die Ehe.« Nur in
einem Fall also darf eine Scheidung ausgesprochen werden, und zwar in dem des
Ehebruchs. Liegt ein solcher nicht vor, ist die Scheidung nicht rechtens und
besteht die Ehe weiter. Eine Wiederheirat bedeutet dann den Bruch der ersten
Ehe. War die Scheidung aber zu Recht geschehen - was nur bei Hurerei zutrifft -,
dann konnte die Frau wieder geheiratet werden, denn eine beendete Ehe kann nicht
gebrochen werden.
So war es in Israel unter dem Gesetz gewesen.
Wie nun verhält es sich heute, in der dem Apostel Paulus gegebenen
heilsgeschichtlichen Haushaltung der Gnade Gottes (oikonomia, Verwaltung:
Eph.3:2; Kol.1:25), in der wir leben? Zu uns, den Gliedern der Gemeinde, die
Christi Körper ist (Leibesgemeinde; Eph.1:22,23), spricht Gott zu diesen Ihm
eigenen Fristen durch die Heroldsbotschaft, mit der Paulus betraut ist
(Tit.1:3). Heute ist Paulus der Lehrer (1.Tim.2:7).
Der Apostel der Nationen schreibt in 1.Korinther 7:10,11: »Die
Verheirateten weise ich an, das heißt nicht ich, sondern der Herr: Die Frau
trenne sich nicht vom Mann. Wenn sie aber geschieden wird, soll sie
unverheiratet bleiben oder sich mit dem Mann versöhnen. Ebenso soll der Mann
nicht seine Frau verlassen.« Des Weiteren schreibt er: »Hast du dich von einer
Frau gelöst, so suche keine Frau. Aber auch wenn du heiratest, sündigst du
nicht« (1.Kor.7:27,28).
In den Versen 10 und 11 handelt es sich um Ehepaare, bei denen beide
Teile gläubig sind (im Unterschied zu den in den Versen 12 bis 16 genannten).
Im Falle einer Scheidung rät Paulus, wie er dies wegen der gegenwärtigen
Notlage (Vers 26) und weil ein Verheirateter um die Dinge der Welt besorgt ist
(Verse 32-34) generell empfiehlt (Verse 7,8,26,27,33,37,38,40), keinen neuen
Ehepartner zu suchen und unverheiratet zu bleiben. Gewiss wäre eine Versöhnung
schön und damit die Wiederheirat des ersten Ehepartners. Doch dies ist vielfach
nicht möglich.
Es ist angeraten, nicht wieder zu heiraten, aber nicht verboten. Wer zu
heiraten verbietet, hat sein Ohr irreführenden Geistern und Lehren der Dämonen
geliehen (1.Tim.4:1-3).
»Aber auch wenn du heiratest, sündigst du nicht« (1.Kor.7:28). Dies
gilt auch für die Gläubigen, deren ungläubiger Ehepartner sich getrennt hat
(Verse 12-16) - wer wollte ihnen etwas vorhalten? - und für solche Gläubigen,
die geschieden wurden, als sie noch nicht gläubig waren - damals konnte man
keinen Gott wohlgefälligen Wandel von ihnen verlangen. Alle, insbesondere die
als Gläubige schuldig Geschiedenen, sollen aber prüfen, welche Gnadengabe sie
von Gott haben, die der Ehe oder die der Ehelosigkeit (1.Kor.7:7).
Geschiedene stehen unter mancherlei Belastungen, auch Versuchungen
(1.Kor.7:2), sodass eine Wiederheirat in vielen Fällen eine gute Lösung sein
kann. Jedenfalls »ist es besser zu heiraten als zu glühen« (1.Kor.7:9) und
soll »um der Hurerei willen jeder Mann seine eigene Frau und jede Frau ihren
eigenen Mann haben« (1.Kor.7:2).
Dieter
Landersheim
Höhenstraße
11
65824
Schwalbach a. Ts.